Ermittlung des Betreuungsbedarfs
     
 
               
     

Um den genauen Betreuungsbedarf unserer Gäste zu ermitteln,
führt unsere > Überleitungskraft das Erstgespräch.

Mit den Gästen und ihren Angehörigen wird ein Aufnahmebogen ausgefüllt, um den medizinischen und pflegerischen Bedarf, sowie
einen ersten Überblick über den Betreuungsaufwand zu erhalten.

Weiterhin werden wichtige Informationen bezüglich Ihrer bisherigen Gewohnheiten und Vorlieben besprochen, um eine Ihnen angemessene Versorgung (Betreuung) zu gewährleisten.

Dies geschieht selbstverständlich unter Einhaltung der Bestimmungen
des Datenschutzes, insbesondere nach
> § 104 SGB XI, § 35 SGB XI
und > § 67 SGB X.

   
               
           
           
           
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