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Pflegestufe
1
Sie haben Anspruch auf die Pflegestufe 1, wenn Sie bei folgenden Verrichtungen
Hilfe benötigen:
Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche
Versorgung
- mindestens
90 Minuten Hilfe am Tag benötigen,
mit einem Anteil von 45 Minuten als Grundpflege.
Pflegestufe 2
Sie haben Anspruch auf die Pflegestufe 2, wenn Sie bei folgenden Verrichtungen
Hilfe benötigen:
Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche
Versorgung
- mindestens
3 Stunden Hilfe am Tag benötigen,
mit einem Anteil von 2 Stunden als Grundpflege.
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Pflegestufe
3
Sie haben Anspruch auf die Pflegestufe 3 wenn Sie bei folgenden Verrichtungen
Hilfe benötigen:
Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche
Versorgung
- mindestens
5 Stunden Hilfe am Tag benötigen,
mit einem Anteil von 4 Stunden als Grundpflege.
Grundpflege:
Leistungen im Bereich der Körperpflege(z.B. das Waschen),
der Ernährung (z.B. Hilfe beim Essen) sowie der Mobilität
(z.B. Aufstehen).
Bei der Grundpflege geht es um Tätigkeiten (Verrichtungen)
des täglichen Lebens, wie duschen/Baden/Waschen, Anziehen, die
man aufgrund körperlicher Defizite nicht mehr selbst ausführen
kann. |
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